AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Musikverein Oberlauchringen e.V.

1. TICKETS
1.1. Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer, sowie Kartell der  Musikverein Oberlauchringen e.V. Vertragspartner. Die Anzahl der Tickets für Forrest Funk ist limitiert. Der Veranstalter arbeitet beim Online-Ticketverkauf mit der Firma Cortex. es gelten die Nutzungsbedingungen von Cortex sowie die dortigen Zahlungsmittel und AGBs. Desweiteren sind in ausgesuchten Vorverkaufsstellen Tickets erhältlich. Diese werden rechtzeitig bekanntgegeben.
1.2. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.
1.3. Eine Stornierung des Tickets oder die Rückerstattung ist ausgeschlossen, es sei denn dies geschieht auf Verschulden des Veranstalters (nicht Stattfinden des Events, Absage, o.ä.) oder aus wichtigem Grund des Ticketkäufers (wie Todesfall, Krankenhauseinweisung, o.ä.)
1.4. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

2. EINLASS / SICHERHEITSKONTROLLEN
2.1. Bei Forrest Funk gibt es die Altersbeschränkung 16 Jahre. Besucher unter 18 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und einer schriftlich nachweisbaren Begleitperson auf die Veranstaltungsfläche. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
2.2. Der Einlass ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.
2.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Festivalbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zum Festival zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände). Auch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden.
2.4. Der Konzertbesucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, außer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
2.5. Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.
2.6. Ein Wiedereinlass wird gewährt.

3. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
3.1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.
3.2. Sollte das Konzert nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
3.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.
a) zeitliche Verlegung: nächster Tag, bzw. soweit die hindernden Umstände (insbesondere Wetterbedingungen) noch anhalten, das nächste Wochenende, soweit die Veranstaltungsfläche weiterhin verfügbar sein sollte.
Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Website und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und Facebook-Präsenz bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Website des Veranstalters empfohlen.
3.4. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
3.5. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.
3.6. Sollte das Festival noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. In diesem Fall ist das oder die nicht entwertete/n Ticket/s per Post mit deutlich lesbarer Schrift an “Musikverein Oberlauchringen e.V., Schwerzweg 2a, 79787 Lauchringen ” unter Nennung einer Kontoverbindung für die Erstattung bis 7 Tage nach Veranstaltung zuzuschicken.
Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht.

4. LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ
Wir weisen darauf hin, dass bei dem Festival aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

5. HAUSRECHT, VERBOTE
5.1. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.
5.2. Dem Musikfestivalbesucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.
5.3. Das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches sowie das Mitbringen von Tieren ist verboten.
5.4. Sollte ein Festivalbesucher gegen vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

6. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL
6.1. Getränke werden auf dem Festivalgelände in Plastikbechern ausgegeben.  Speisen werden in Einmal-Plastik- oder Kartongeschirr ausgegeben. Bitte denkt an die Umwelt und entsorgt die Umverpackungen sowie sonstigen Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen.
6.2. Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind auf der Festivalfläche grundsätzlich verboten. Auf den ausgewiesenen Campingflächen sind eigene Getränke und Lebensmittel erlaubt. Gasflaschen (ausgenommen fest verbaute Gasflaschen in Camping Mobilen), Offenes Feuer und Glasflaschen sind sowohl auf der Campingfläche, wie auch auf der Festivalfläche verboten.

7. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
7.1. Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
7.2. Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters unzulässig.

8. HAFTUNG
8.1. Der Veranstalter hält keine Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten vor und haftet daher nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
8.2. Im Übrigen haftet der Veranstalter für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit wenn diese aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässigen Handlungen des Veranstalters oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Besucher infolge einer von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet im gleichen Maße auch für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen.

9. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Musik-Festival Besucher erklärt sich mit dem Betreten des Festivalgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während des Konzerts hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Festivals in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder Beiwerk artige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.

10. DATENSCHUTZ
Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.) Die Daten des Ticketkäufers werden nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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